Liebe Besucher des Louise-Schroeder-Hauses,
wir wünschen Ihnen allen ein Frohes neues Jahr.
Unser für diesen Monat geplantes Programm können wir mit
eingeschränkter Besucherzahl weitestgehend aufrechterhalten.
Zunächst konnten unsere Bewegungsangebote nicht starten.
Diese sind ab Mittwoch in Kleingruppen wieder möglich.
Leider müssen wir das neue Jahr mit weiteren Einschränkungen in der
Begegnungsstätte beginnen.
Die Maskenpflicht wurde weiter verschärft.
In der Begegnungsstätte gilt nun auch an den Sitzplätzen eine Maskenpflicht.
Die Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden.
Bei Betreten der Begegnungsstätte gilt die 2G-Regel.
Bitte bringen Sie zu jedem Besuch Ihren Impf- oder
Genesenennachweis und den Personalausweis mit.
Ab dem 13.1. Januar gilt zusätzlich die 2G+ Regel
für die Sport- / Tanzangebote und für alle Angebote
mit Verzehr von Speisen und Getränken.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie zusätzlich zu einer
vollständigen Impfung einen negativen Testnachweis benötigen.
Diese Testpflicht entfällt, sobald Sie die 3. Impfung (Booster) erhalten
haben oder genesen sind (der positive PCR-Test darf nicht älter als 3-
Monate sein). Demnach können geboosterte Personen an allen unseren
Angeboten ohne zusätzlichen Test teilnehmen.
Die Abstände an den Sitzplätzen mussten leider wieder vergrößert
werden, deshalb ist unsere Platzanzahl weiter reduziert. Aus diesem
Grund haben wir uns auch für eine freie Platzwahl bei allen unseren
Veranstaltungen / Angeboten entschieden. Auch unsere
Lüftungsintervalle müssen verkürzt werden. Zukünftig wird alle 30
Minuten für 5 Minuten gelüftet. Ziehen Sie sich ggf. wärmer an.
Da unsere Besucherzahlen weiterhin beschränkt sind, ist eine
Anmeldung zu unseren Angeboten zwingend erforderlich. Sobald
unsere Obergrenze erreicht ist, können wir keine Anmeldungen mehr
annehmen.
Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin.
Bei Fragen sind wir zu den gewohnten Zeiten
telefonisch (02173-31411) für Sie da.
Ihr AWO-LSH-Team
Die aktuellen Regelungen im Überblick:
➢ 2G Regel für alle Besuch in der
Begegnungsstätte.
➢ 2G+ Regel für alle Sport-/Tanzangebote und
alle Angebote mit Verzehr von Speisen und
Getränken.
➢ Maskenpflicht in der gesamten
Begegnungsstätte (auch am Sitzplatz)
➢ Nach dem Betreten der Begegnungsstätte
müssen die Hände desinfiziert werden.
➢ Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 m.
➢ Regelmäßiges Lüften (alle 30 Minuten)