Liebe Besucher des Louise-Schroeder-Hauses,
unser für diesen Monat geplantes Programm können wir mit
eingeschränkter Besucherzahl weitestgehend aufrechterhalten.
Leider müssen wir auch in diesem Monat mit Einschränkungen in der
Begegnungsstätte arbeiten.
Die Maskenpflicht bleibt bestehen. In der Begegnungsstätte gilt auch an
den Sitzplätzen eine Maskenpflicht. Die Maske darf nur zum Verzehr
von Speisen und Getränken abgenommen werden.
Bei Betreten der Begegnungsstätte gilt die 2G-Regel. Bitte bringen Sie
zu jedem Besuch Ihren Impf- oder Genesenennachweis und den
Personalausweis mit.
Seit dem 13. Januar gilt zusätzlich die 2G+ Regel für die Sport- /
Tanzangebote und für alle Angebote mit Verzehr von Speisen und
Getränken. Dies bedeutet für Sie, dass Sie zusätzlich zu einer
vollständigen Impfung einen negativen Testnachweis benötigen. Diese
Testpflicht entfällt, sobald Sie die 3. Impfung (Booster) erhalten
haben oder genesen sind (der positive PCR-Test darf nicht älter als 3-
Monate sein). Demnach können geboosterte Personen an allen unseren
Angeboten ohne zusätzlichen Test teilnehmen.
Die Abstände an den Sitzplätzen bleibt weiterhin vergrößert, deshalb ist
unsere Platzanzahl weiter reduziert. Die freie Platzwahl bei allen
unseren Veranstaltungen / Angeboten bleibt bestehen. Auch unsere
Lüftungsintervalle von 30 Minuten bleiben bestehen. Ziehen Sie sich ggf.
wärmer an.
Da unsere Besucherzahlen weiterhin beschränkt sind, ist eine
Anmeldung zu unseren Angeboten zwingend erforderlich.
Sobald unsere Obergrenze erreicht ist, können wir keine Anmeldungen
mehr annehmen.
Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin.
Bei Fragen sind wir zu den gewohnten Zeiten
telefonisch (02173-31411) für Sie da.
Ihr AWO-LSH-Team